Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens hat Wagener & Associés eine Verordnung des luxemburgischen Richters im Eilverfahren erhalten, die interessante Einblicke in das Konzept der Berufsgeheimhaltung bietet. Dieser Fall betraf einen Erben, der einen Pflichtteilanspruch hatte und seinen Bruder, einen Miterben, der Verschleierung der Erbmasse verdächtigte. Er hat dann bei einer Versicherungsgesellschaft angefragt, bei der zwei Lebensversicherungen von seinem verstorbenen Vater unterschieben wurden, und bei einer Bank, wo die Vermögenswerte der besagten
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